| ALLGEMEINE BEDINGUNGEN |
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A) Für die Gäste im Hotel und im Residence,die Woche beginnt und endet jeden Samstag; die Gäste werden vom 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr nachmittags empfangen, und sie müssen ihre Wohnung nicht mehr als um 10.00 Uhr vormittags verlassen. B) Für die Anweisung der Zimmer und der Wohnungen ist nur die Direktion zuständig. C) Fahrzeuge werden innerhalb dem Komplex nicht erlaubt und müssen beim eingeschlossenen Parkplatz geparkt werden. D) Der Eintritt von Hunden oder anderen Tieren ist nach der Direktion Ermessen. Wenn sie erlaubt werden (nur mit dem Impfzeugnis), müssen sie an der Leine geführt und von dem Besitzer überwacht werden, der auf sein Tier verantwortlich ist,in den gemeinschaftsräumen sind sie allerdings grundsätzlich verboten.. E) Die Gäste müssen das Schweigen vom 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr nachmittags und von Mitternacht bis 8.00 Uhr beachten. F) Der Eintritt wird nur den Gästen des Komplexes Dolomiti erlaubt. Eventuelle Besuche von fremden Leuten (dürfen nicht mehr als ein paar Stunden dauern) müssen von der Direktion mit einer Eintrittskarte ermächtigt werden. BUCHUNGEN 1) Für weitere Informationen über den Komplex und seine Verfügbarkeit, rufen Sie diese Nummer 0963/391355-395858 und 800980070 an. Danach senden Sie das Buchungsformular mit Fax (0963/393009) oder mit eimem Brief nach: VILLAGGIO DOLOMITI-SS 522 per Tropea-89817 Briatico-Vibo Valentia. 2) Man nimmt Buchungen an nur soweit Verfügbarkeit besteht. Die Buchungen, die von einer Vorausanzahlung von 30% und dem ausgefüllten und unterschriebenen Buchungsformular nicht unterschrieben sind, werden nicht als gültig betrachtet. GESAMTBETRAG 3) Der Gesamtbetrag des Aufenthaltes musst bei der Ankunft bezahlt werden.Bei verspäteter Ankunft oder früher Abreise verändert der Betrag nicht. VERZICHTE 4) Die Gäste, die für Verhinderungsfälle den Aufenthalt aufgeben müssen, haben das Rückfordeungsrecht der Anzahlung mit einer monatlichen Kündigung und mit einem Einschreibebrief. Für diese Bedingungen wird sein Poststempel Zeugnis ablegen. VERANTWORTUNG 5) Der Komplex Dolomiti vorbehaltet sich, um Änderungen in eigenen Programmen zu machen, wenn zufällige Ereignisse es erfordern; auf keinen Fall können die Gäste eine Entschädigungsantrag verlangen. Der Komplex Dolomiti wird die Verantwortung für möglichen Schadensersatz und Diebstähle von Fahrzeugen, von Booten oder Zubehöre nicht unternehmen. Alle Verantwortungsbechränkungen dieses Absatzes sind zugunsten des Komplexes Dolomiti snc, wessen Verwaltungsbüro in Briatico liegt. Für mögliche Auseinandersetzungen liegt das zuständige Gericht in Vibo Valentia. BESCHWERDEN 6) Keine Beschwerde wird von dem Komplex Dolomiti in Betracht gezogen, nur falls während des Aufenthaltes die Beschwerden, bei der Direktion des Komplexes schriftlich hintergelegt und bestätigt werden. |






