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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
A) Für
die Gäste im Hotel und im Residence,die Woche
beginnt und endet jeden Samstag; die Gäste werden vom 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr
nachmittags empfangen, und sie müssen ihre Wohnung nicht mehr
als um 10.00 Uhr vormittags verlassen.
B) Für
die Anweisung der Zimmer und der Wohnungen
ist nur die Direktion
zuständig.
C) Fahrzeuge werden innerhalb dem Komplex nicht erlaubt und müssen
beim eingeschlossenen Parkplatz geparkt werden.
D) Der Eintritt von Hunden oder anderen Tieren ist nach der
Direktion Ermessen. Wenn sie erlaubt werden (nur mit dem
Impfzeugnis), müssen sie an der Leine geführt und
von dem Besitzer überwacht werden, der auf
sein Tier
verantwortlich ist,in den gemeinschaftsräumen
sind sie allerdings grundsätzlich verboten..
E) Die Gäste müssen das Schweigen vom 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
nachmittags und von Mitternacht bis 8.00 Uhr beachten.
F) Der Eintritt wird
nur den Gästen des Komplexes Dolomiti
erlaubt. Eventuelle Besuche
von fremden Leuten (dürfen
nicht mehr als ein paar Stunden dauern) müssen von der Direktion mit einer Eintrittskarte
ermächtigt werden.
BUCHUNGEN
1) Für weitere Informationen über den Komplex und seine Verfügbarkeit,
rufen Sie diese Nummer 0963/391355-395858 und 800980070 an.
Danach senden Sie das Buchungsformular mit Fax (0963/393009)
oder mit eimem Brief nach:
VILLAGGIO DOLOMITI-SS 522 per Tropea-89817 Briatico-Vibo
Valentia.
2) Man nimmt Buchungen an
nur soweit Verfügbarkeit
besteht. Die Buchungen,
die von einer Vorausanzahlung von 30% und dem ausgefüllten und
unterschriebenen Buchungsformular nicht
unterschrieben sind, werden nicht
als gültig betrachtet.
GESAMTBETRAG
3) Der Gesamtbetrag des Aufenthaltes
musst bei der Ankunft bezahlt werden.Bei verspäteter Ankunft oder früher Abreise verändert der
Betrag nicht.
VERZICHTE
4) Die Gäste, die für
Verhinderungsfälle den Aufenthalt aufgeben
müssen, haben das Rückfordeungsrecht der Anzahlung mit einer
monatlichen Kündigung und mit einem Einschreibebrief. Für
diese Bedingungen wird sein Poststempel Zeugnis ablegen.
VERANTWORTUNG
5) Der Komplex Dolomiti vorbehaltet sich, um Änderungen in
eigenen Programmen zu machen, wenn zufällige Ereignisse es
erfordern; auf keinen Fall können die Gäste eine Entschädigungsantrag
verlangen. Der Komplex Dolomiti wird die Verantwortung für möglichen
Schadensersatz und Diebstähle von Fahrzeugen, von Booten oder
Zubehöre nicht unternehmen. Alle Verantwortungsbechränkungen
dieses Absatzes sind zugunsten des Komplexes Dolomiti snc,
wessen Verwaltungsbüro in Briatico liegt. Für mögliche
Auseinandersetzungen liegt das zuständige Gericht in Vibo
Valentia.
BESCHWERDEN
6) Keine Beschwerde wird von dem Komplex Dolomiti in Betracht
gezogen, nur falls während des Aufenthaltes
die Beschwerden, bei der
Direktion des Komplexes
schriftlich hintergelegt und bestätigt werden. |
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